Zuschlagsposition

Es gibt drei Arten von Zuschlagpositionen die nebeneinander existieren können. Sie können auch mehrfach in Folge existieren. Eine gegenseitige Beeinflussung ist nur bei einer Art möglich. 1) Zuschlagsposition auf als bezuschlagt gekennzeichnete Positionen.
  • Sie beziehen sich immer nur auf die vor der Zuschlagsposition stehenden Positionen bis zum Gruppenstufenanfang ( Gaeb90 ) oder
  • Bis zur vor ihr stehenden Zuschlagsposition auf bezuschlagte Positionen, wenn dazwischen Positionen vorhanden sind.
  • Folgt auf eine Zuschlagsposition eine zweite ebenfalls auf bezuschlagte Positionen, beziehen sich beide auf die gleiche Selektion, gleiche Zuschlagssumme.
  • Zuschlagsposition können selber nicht als bezuschlagt gekennzeichnet werden.
2) Zuschlagsposition auf Teilmengen
  • Unabhängig davon, wo sie im LV stehen kann immer auf alle Positionen im LV ein Teilmengen-Zuschlag selektiert werden. Wenn diese Postion eine Menge hat.
  • Zuschlagsposition haben keine Menge und können deshalb nicht mit Zuschlägen auf Teilmengen belegt werden.
  • Diese Art der Zuschlagposition beinhaltet die Selektion der Postionen in sich selber, deshalb erhalten die Positionen auch keine Kennzeichen. Nur so können beide bisher beschriebenen Arten nebeneinander existieren.
  • Es können mehrere Zuschlagspositionen auf Teilmengen existieren, die alle unterschiedliche Selektionen beinhalten.
3) Abschnittszuschlag
  • Der Zuschlag bezieht sich immer auch alle vor der Zuschlagsposition stehenden Positionen bis zum Gruppenstufenanfang (Gaeb-90) oder
  • Bis zu einer Abschnittszuschlagsposition, die vor dieser liegt, wenn es Positionen zwischen den beiden Abschnittszuschlagspositionen gibt.
  • Die Positionen werden bezugschlagt aber nicht mit einem Kennzeichen versehen. Nur so kann diese dritte Art neben den beiden bisher beschriebenen existieren.
  • Folgen zwei Abschnittszuschlagspositionen aufeinander beziehen sie sich beide auf den gleichen Abschnitt, gleiche Zuschlagsumme.
  • Befinden sich im Abschnitt, auf den sich die Abschnittszuschlagsposition bezieht, Zuschlagspositionen auf als bezuschlagt gekennzeichnete Positionen, oder Zuschlagspositionen auf Teilmengen, werden ihre GB zu der Zuschlagssumme des Abschnittszuschlag hinzugezählt.
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